Reinigung der Tische von Schmierereien (nicht nachmachen! EtOH)

ID: 69310  |  Nr: 320  |  Institut für Chemieinformation

Schülerversuch ab Jahrgangsstufe 5

Kategorie: Arbeitstechniken

Hinweis: Die Übernahme in das DEGINTU-Konto zwecks Gefährdungsbeurteilung und deren Dokumentation wird empfohlen!
Durchführung

Ethanol als Oberflächenreinigungsmittel.

Beschreibung eines Unglücks bei der großflächigen Ausbreitung von Ethanol während der Reinigung von Tischen: Der niedrige Flammpunkt (12 °C) des leichtflüchten Ethanols führt dazu, dass sich beim großflächigen Auftragen rasch ein brennbares Dampf-Luft-Gemisch bildet. Bereits eine kleine Zündquelle wie ein elektrischer Kontakt (Computer, Lichtschalter) oder eine elektrostatische Entladung (Textilien) kann dieses Gemisch entzünden und eine Brand- und Verpuffungskatastrophe auslösen.

Quelle: http://halbmikrotechnik.de/service/chemie/sicherheit/urteil1.htm

Hinzu kommt, dass die Dämpfe von Ethanol chronische Gehirn- und Nervenentzündungen verursachen können, die als Berufskrankheit anerkannt sind. Ethanol ist deshalb in der BK 1317 gelistet.

Berufskrankheit BK 1317 – Polyneuropathie oder Enzephalopathie durch organische Lösungsmittel oder deren Gemische (BK-Report 1/2018): http://publikationen.dguv.de/dguv/udt_dguv_main.aspx?FDOCUID=26950

Für die Reinigungsaufgabe sind deshalb unbedingt weniger gefährliche Mittel zu verwenden.

Beschreibung von Lernlandschaften und Cluster, die anstelle von Fachunterrichtsäumen als Mehrzweckräume zur Verfügung stehen (Seite 20) und sich für den Unterricht mit Gefahrstoffen nicht eignen:

https://digital.zlb.de/viewer/api/v1/records/15879414/files/images/MUR_MJG_Schulumbau.pdf/full.pdf

Geräte & Material

Papierhandtücher,

Löser für Spirit- Umdrucker (technisches Ethanol)

Gefahrstoffe
Name Formel CAS-Nr. H-Sätze P-Sätze Piktogramme
Ethanol C₂H₅OH 64-17-5
H225 – Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar.
H319 – Verursacht schwere Augenreizung.
P210 – Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen und anderen Zündquellen fernhalten. Nicht rauchen.
P233 – Behälter dicht verschlossen halten.
P240 – Behälter und zu befüllende Anlage erden.
P241 – Explosionsgeschützte elektrische Betriebsmittel / Lüftungsanlagen / Beleuchtung /... verwenden.
P242 – Nur funkenfreies Werkzeug verwenden.
P305+P351+P338 – BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Vorhandene Kontaktlinsennach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen.
GHS02, GHS07
Persönliche Schutzausrüstung
  • Eine Gestellschutzbrille ist zu tragen.
  • Als Spritzschutz dienen Nitril-Einmalhandschuhe.
⚠ Gefahren
  • durch Augenkontakt
  • Brandgefahr
  • Explosionsgefahr
⚠ Weitere Gefahren und Hinweise
  • Entstehungsbrände
    Entstehungsbrände mit Feuerlöscher bekämpfen. Schülerinnen und Schüler halten sicheren Abstand. Können diese nicht sofort gelöscht werden, Raum unverzüglich verlassen und Feuerwehr sowie Schulleitung alarmieren. Personenbrände mit Handbrause oder ggf. Feuerlöscher unverzüglich bekämpfen, hier zählt jede Sekunde!
  • Größere Leckagen
    Im Havariefall Raum unverzüglich verlassen und Feuerwehr (Telefon 112) sowie Schulleitung alarmieren, kleine Leckagen können mit Chemikalienbinder aufgenommen werden, hierbei ist geeigneter Selbstschutz erforderlich, Schülerinnen und Schüler halten sicheren Abstand.
Substitution Substitution 1
Substitution von Gefahrstoffen, Verwendungsformen und -verfahren wurde geprüft. Der Versuch ist zur Vermittlung wesentlicher Lerninhalte nicht verzichtbar und kann unter Einhaltung der in der Versuchsvorschrift genannten Einschränkungen und mit den dort genannten Schutzmaßnahmen durchgeführt werden.
Gefährliche Stoffeigenschaften oder andere Gefährdungen, die eine Durchführung durch Schüler/innen oder Lehrkräfte grundsätzlich ausschließen würden, sind nicht bekannt. Die Stoffliste DGUV Information 213-098 in degintu.dguv.de wurde berücksichtigt.

Die Substitutionsprüfung ist fehlerhaft da:

  • die Reingungsarbeiten ohne die Verwendung von Gefahrstoffen durchgeführt werden können,
  • mit leichtflüchtigen oder leichtentzündbaren Gefahrstoffen grundsätzlich nicht in Gebäuden außerhalb dafür geeigneter Fachräume umgegangen werden sollte und
  • für den offenen Umgang mit leichtflüchtigen oder leichtentzündbaren Gefahrstoffen grundsätzlich eine Lüftung nicht ausreicht, wenn sie nach der 20/5/20 Regel erfolgt oder, wie im Symbol dargestellt, über ein nur angeklapptes Fenster statt finden soll.

Geeignete Fachräume entsprechen den Anforderungen der Stellungnahme der GDCh-Fachgruppe Chemieunterricht:

https://www.gdch.de/fileadmin/downloads/Netzwerk_und_Strukturen/Fachgruppen/Chemieunterricht/PDF/Stellungnahme_FGCU_Fachra__ume_2018.pdf

Literatur

Beschreibung: Reinigung der Tische von Schmierereien (2026) Klemeyer, H. DOI: 10.5281/zenodo.22832242