Reinigung der Tische von Kerzenwachs (nicht nachmachen! Heptan)

ID: 69313  |  Nr: 324  |  Institut für Chemieinformation

Schülerversuch ab Jahrgangsstufe 5

Kategorie: Arbeitstechniken

Hinweis: Die Übernahme in das DEGINTU-Konto zwecks Gefährdungsbeurteilung und deren Dokumentation wird empfohlen!
Dauerhafte Archivierung (DOI)

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Durchführung

Beschreibung eines Unglücks bei der großflächigen Ausbreitung von Ethanol. Ein solches Unglück erscheint mit n-Heptan sogar noch wahrscheinlicher, da n-Heptan einen niedrigeren Flammpunkt (−7 °C gegenüber 12 °C bei Ethanol) sowie eine deutlich kleinere Verdunstungszahl (3 gegenüber 8,3 bei Ethanol) aufweist. Beim großflächigen Auftragen kann sich rasch ein brennbares Dampf-Luft-Gemisch bilden. Bereits eine kleine Zündquelle wie ein elektrischer Kontakt (Computer, Lichtschalter) oder eine elektrostatische Entladung (Textilien) kann dieses Gemisch entzünden und eine Brand- und Verpuffungskatastrophe auslösen.

http://halbmikrotechnik.de/service/chemie/sicherheit/urteil1.htm

Zudem können die Dämpfe von Heptan chronische Gehirn- und Nervenentzündungen verursachen, die als Berufskrankheit anerkannt sind. Ein schützender Luftgrenzwert konnte hierfür bislang nicht festgelegt werden. BK 1317 - Polyneuropathie oder Enzephalopathie durch organische Lösungsmittel oder deren Gemische (BK-Report 1/2018): 

http://publikationen.dguv.de/dguv/udt_dguv_main.aspx?FDOCUID=26950

Beschreibung von Lernlandschaften und Cluster, die anstelle von Fachunterrichtsäumen als Mehrzweckräume zur Verfügung stehen (Seite 20):

https://digital.zlb.de/viewer/api/v1/records/15879414/files/images/MUR_MJG_Schulumbau.pdf/full.pdf

Geräte & Material

Papierhandtücher

Gefahrstoffe
Name Formel CAS-Nr. H-Sätze P-Sätze Piktogramme
Heptan C₇H₁₆ 142-82-5
H225 – Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar.
H304 – Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein.
H315 – Verursacht Hautreizungen.
H336 – Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen.
H410 – Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.
P210 – Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen und anderen Zündquellen fernhalten. Nicht rauchen.
P233 – Behälter dicht verschlossen halten.
P273 – Freisetzung in die Umwelt vermeiden.
P331 – KEIN Erbrechen herbeiführen.
P301+P310 – BEI VERSCHLUCKEN: Sofort GIFTINFOMATIONSZENTRUM / Arzt ... anrufen.
P303+P361+P353 – BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT (oder dem Haar):Alle kontaminierten Kleidungsstücke sofort ausziehen. Haut mit Wasser abwaschen/duschen.
GHS02, GHS07, GHS08, GHS09
Persönliche Schutzausrüstung
  • Eine Gestellschutzbrille ist zu tragen.
  • Als Spritzschutz dienen Nitril-Einmalhandschuhe.
⚠ Gefahren
  • durch Augenkontakt
  • Brandgefahr
  • Explosionsgefahr
⚠ Weitere Gefahren und Hinweise
  • Entstehungsbrände
    Entstehungsbrände mit Feuerlöscher bekämpfen. Schülerinnen und Schüler halten sicheren Abstand. Können diese nicht sofort gelöscht werden, Raum unverzüglich verlassen und Feuerwehr sowie Schulleitung alarmieren. Personenbrände mit Handbrause oder ggf. Feuerlöscher unverzüglich bekämpfen, hier zählt jede Sekunde!
  • Größere Leckagen
    Im Havariefall Raum unverzüglich verlassen und Feuerwehr (Telefon 112) sowie Schulleitung alarmieren, kleine Leckagen können mit Chemikalienbinder aufgenommen werden, hierbei ist geeigneter Selbstschutz erforderlich, Schülerinnen und Schüler halten sicheren Abstand.
Substitution Substitution 1
Substitution von Gefahrstoffen, Verwendungsformen und -verfahren wurde geprüft. Der Versuch ist zur Vermittlung wesentlicher Lerninhalte nicht verzichtbar und kann unter Einhaltung der in der Versuchsvorschrift genannten Einschränkungen und mit den dort genannten Schutzmaßnahmen durchgeführt werden.
Gefährliche Stoffeigenschaften oder andere Gefährdungen, die eine Durchführung durch Schüler/innen oder Lehrkräfte grundsätzlich ausschließen würden, sind nicht bekannt. Die Stoffliste DGUV Information 213-098 in degintu.dguv.de wurde berücksichtigt.

Die Substitutionsprüfung ist fehlerhaft da:
- die Reingungsarbeiten ohne die Verwendung von Gefahrstoffen durchgeführt werden können,
- mit leichtflüchtigen oder leichtentzündbaren Gefahrstoffen grundsätzlich nicht in Gebäuden außerhalb dafür geeigneter Fachräume
umgegangen werden sollte und
- für den offenen Umgang mit leichtflüchtigen oder leichtentzündbaren Gefahrstoffen grundsätzlich eine Lüftung nicht ausreicht, wenn
sie nach der 20/5/20 Regel erfolgt oder, wie im Symbol dargestellt, über ein nur angeklapptes Fenster statt finden soll.

Geeignete Fachräume entsprechen den Anforderungen der Stellungnahme der GDCh-Fachgruppe Chemieunterricht:

https://www.gdch.de/fileadmin/downloads/Netzwerk_und_Strukturen/Fachgruppen/Chemieunterricht/PDF/Stellungnahme_FGCU_Fachra__ume_2018.pdf